Ihre Terminvereinbarung in der SportPraxis Prof. Dr. med. Karsten Knobloch können Sie auf mehreren Wegen vornehmen:
Direkte Online-Terminvergabe oder
konventionell via Telefon zu den Sprechzeiten:
Wir bitten Sie insbesondere bei der Erstvorstellung mindestens 10 min VOR Ihrem vereinbarten Behandlungstermin in der SportPraxis zu erscheinen, damit die Anmeldeformalitäten vorab erledigt werden können und Ihre Behandlung bei Prof. Knobloch pünktlich zum von Ihnen vereinbarten Termin starten kann. Nur auf diese Weise ist eine zeitnahe Behandlung gewährleistet, da bei etwaigen Verspätungen alle nachfolgenden Patienten diesen Zeitverzug mitzutragen haben.
Sollten Sie es wünschen, erinnern wir Sie vorab per SMS an Ihren Termin, wenn Sie uns Ihre Handynummer bei Terminvergabe übermitteln.
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein bitten wir um frühzeitige Mitteilung 24h VOR Ihrem vereinbarten Termin.
Wir behalten es uns vor geplante, nicht abgesagte Behandlungstermine bei Nichterscheinen in Rechnung zu stellen.
Montag | 09 – 17 Uhr |
Dienstag | 09 – 17 Uhr |
Mittwoch | 09 – 19 Uhr |
Donnerstag | 09 – 17 Uhr |
Freitag | 09 – 17 Uhr |
bis 19 Uhr nach Ihrer Arbeit
An jedem Werktag in Ihrer Mittagspause
Wir nehmen uns umfassend eine halbe Stunde Zeit exklusiv für Sie, um Ihnen eine ausführliche und gewissenhafte Untersuchung inklusive modernster Ultraschallmethoden und eine detaillierte Beratung über konservative, minimal-invasive und chirurgische Therapie- und Präventionsmöglichkeiten zu präsentieren. So fügen wir die Puzzleteile für eine individualisierte Lösung für Sie zusammen.
Wir bitten Sie, falls Sie verhindert sind und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, uns unmittelbar davon entweder telefonisch und/oder elektronisch per email davon in Kenntnis zu setzen. Nur auf diese Weise können wir möglichst kurze Wartezeiten auf einen privatärztlichen Termin bei Prof. Dr. med. Karsten Knobloch für Sie ermöglichen. Wir behalten es uns vor geplante, nicht abgesagte Behandlungstermine bei Nichterscheinen in Rechnung zu stellen.
Die SportPraxis Prof. Dr. med. Karsten Knobloch vergibt die Sprechstundentermine für Privatpatienten und Selbstzahlerpatienten nach Vereinbarung. Auch gesetzlich krankenversicherte Patienten (GKV) können in der SportPraxis von Professor Dr. med. Karsten Knobloch beraten und auch zielgerichtet mit der bestmöglichen Therapie behandelt und über Präventionsmöglichkeiten umfassend informiert werden – dies jedoch als individuelle Selbstzahlerleistung des Patienten. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten der Behandlung hat der gesetzlich krankenversicherte Patient grundsätzlich selbst zu tragen.
Ihre ärztliche Honorarrechnung können Sie in der SportPraxis entweder direkt vor Ort bargeldlos per EC-oder Kreditkarte (VISA, MasterCard) am SportPraxisTerminal begleichen. Alternativ überweisen Sie bitte den ärztlichen Honorarbetrag nach Behandlung in gewohnter konventioneller Weise von zu Hause aus nach Rechnungsstellung durch eine externe Abrechnungsstelle.
In unserer WarteLounge können Sie sich bereits umfassend informieren oder in hochwertigen Zeitschriften stöbern.
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